Dienstag, 25. April 2006

Boing!

Tja, Der Ausbau beginnt! :-)

Sanitärobjekte: BESTELLT
Fliesen: FAST ALLE BESCHAFFT
Spachtelmatterial: ECKKARTONAGE beschaffen... Sonst alles da!
Estrich: DONE!
Säuberung Fenster: In Arbeit morgen um 8:00
Elecktronik: In Arbeit

Status: STRESS ;-)

Bis bald! *g*

Moral - Ehre - Verrat - Sex - madcat.is-a-geek.org

Aufarbeitung alter Wunden....
Bitte nicht ernst nehmen...


Versprechen als Zusage bzw. Absichtserklärung

Das Versprechen ist eine einseitige Zusage über eine zukünftige Handlung oder ein zukünftiges Ereignis. Es findet zwischen zwei oder mehr Personen statt, bei denen (mindestens eine) das Versprechen abgibt, das an die andere oder die anderen gerichtet ist. Versprechen sind, da sie auf zukünftige Handlungen gerichtet sind, niemals völlig sicher. Sie sind auch an das Vertrauensverhältnis und die Situation gebunden. Obwohl ein Versprechen oft nach einseitigem Vorteil aussieht, bieten Versprechen oft gegenseitige Vorteile. In vielen Kulturen wird das Brechen eines Versprechens als unehrenhaft angesehen. Paradox ist, dass man etwas versprechen kann, ohne es halten zu können, im Glauben, es halten zu können.

* Eine besonders formelle und strenge Art des Versprechens ist das Gelöbnis, das oft mit bestimmten Initiatonsriten einhergeht und immaterielle Dinge betrifft.
* Noch strenger ist der Eid, sofern er auf zukünftige Handlungen ausgerichtet ist, zum Beispiel der Fahneneid.

Vertrauen

Vertrauen ist eine grundlegende Voraussetzung alltäglichen Handelns. Vertrauen ist die subjektive Überzeugung (auch Glaube) der Richtigkeit bzw. Wahrheit von Handlungen und Einsichten eines anderen oder von sich selbst (Selbstvertrauen). Zum Vertrauen gehört auch die Überzeugung der Möglichkeit von Handlungen und der Fähigkeit zu Handlungen. Das Gegenteil des Vertrauens ist das Misstrauen.

Etymologie

Vertrauen ist als Wort seit dem 16. Jahrhundert bekannt (althochdeutsch: „fertruen“, mittelhochdeutsch: „vertruwen“) und geht auf das gotische trauan zurück. Das Wort „trauen“ gehört zu der Wortgruppe um „treu“ = „stark“, „fest“, „dick“.

Charakteristik

Vertrauen ist ein Phänomen, das in unsicheren Situationen auftritt: wer sich einer Sache sicher sein kann, muss nicht vertrauen. Vertrauen ist aber auch mehr als nur Glaube oder Hoffnung, es benötigt immer eine Grundlage („Vertrauensgrundlage“). Dies können gemachte Erfahrungen sein, aber auch das Vertrauen einer Person, der man selbst vertraut (Vertrauen ist teilweise übertragbar). Jemandem sein ganzes Vertrauen zu schenken, kann sehr aufregend sein. Als Beispiel: Das Vertrauen, das ein Kind dem Vater schenkt, wenn es von oben herab in die ausgebreiteten Arme springt - sowohl für den Vater als auch für das Kind. (Die Geschichte wird oft im übertragenen Sinn erzählt - als Gottvertrauen.)

Beispiele

* Vertrauen zwischen zwei Personen beruht meist auf Gegenseitigkeit.
* Vertrauen zwischen zwei Personen basiert in der Regel auf gemeinsam gemachten Erfahrungen.
* Fragen des Vertrauens beruhen oft auch auf gegenseitigem Verstehen und auf früheren Handlungen.
* Vertrauen bietet oft Vorteile, denn über längere Sicht betrachtet gewinnen Strategien, die auf Vertrauen basieren und zu Kooperation führen, mehr, als Strategien, die auf Misstrauen beruhen.
* Vertrauen kann man vergrößern, indem man Informationen gibt oder gewinnt. (Vertrauensbildende Maßnahmen)
* Oft können Verhandlungen zwischen Gegnern erfolgreicher geführt werden, wenn sie von einer Person des Vertrauens moderiert werden (Mediation).
* Vertrauen kann auch darin bestehen, dass man ein Geheimnis, das einem an"vertraut" wurde, für sich behält. („Im Vertrauen gesagt, vertraulich“.)

Ehebruch
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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In der Ethnologie und der Anthropologie wird als Ehebruch das Eingehen gesellschaftlich nicht geduldeter außerehelicher Beziehungen definiert. In Europa versteht man unter Ehebruch meist eine außereheliche sexuelle Beziehung zwischen zwei Personen, von denen wenigstens eine verheiratet ist – anders als beim bloßen Fremdgehen (Seitensprung).

In Deutschland beispielsweise ist Ehebruch als Verletzung der aus der Ehe folgenden Verpflichtung zur vollständigen Lebensgemeinschaft (§ 1353 Abs. 1 S. 2 BGB) verboten; die Gesetzgebung definiert den Vollzug des Geschlechtsaktes als Ehebruch. Jedoch wird Ehebruch seit dem 1. September 1969 (1. StrRG) nicht mehr strafrechtlich sanktioniert. Auch ist seit dem Wegfall des Verschuldensprinzips zum 1. Juli 1977 (1. EheRG) der Ehebruch kein hinreichender Scheidungsgrund mehr.

Vor allem in Gesellschaften mit einer Ideologie der männlichen Kontrolle über die weibliche Sexualität und Reproduktivität wird Ehebruch der Frau streng bestraft. In Gesellschaften hingegen, in denen der biologischen Vaterschaft keine große Bedeutung beigemessen wird (es handelt sich dabei ausnahmslos um matrilineare Gesellschaften), gilt der sexuelle Ehebruch als minder schweres Delikt.

In ein und derselben Gesellschaft können unterschiedliche, sich teilweise sogar sich gegenseitig ausschließende Konzepte des Ehebruchs vorkommen.

Fremdgehen
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Unter Fremdgehen oder Seitensprung versteht man Sex, bei dem mindestens einer der Partner eine feste Zweierbeziehung mit einer anderen Person hat. Das Fremdgehen unterscheidet sich von der Liebesaffäre auch darin, dass Fremdgehen einen längeren Zeitraum andauern kann. Manche können so etwas eher tolerieren, wenn das, was die eigentlichen Partner sonst gemeinsam machen, nicht auch noch ausserhalb ihrer Beziehung stattfand. Man spricht von Ehebruch, wenn mindestens einer der Partner verheiratet ist und dem Ehepartner Treue im Sinne von Monogamie versprochen hat, was bei der Ehe traditionell die Norm ist.

In dem Fall kann die Untreue auf Probleme in der bestehenden Beziehung, die die Partner noch nicht geklärt haben, hinweisen.

Weitere Motive können sein: Suche nach Bestätigung, Abwechslung, Abenteuer, ein größeres Bedürfnis nach etwas (z.B. Zuneigung, Sex) als der bisherige Partner bietet oder eine neue, oft stärkere Liebe zum neuen Partner. Aus einem Seitensprung kann sich auch eine neue Liebesbeziehung ergeben, die die bisherige ersetzt, statt zu koexistieren. Wohl eher selten kann er auch die eigentliche Beziehung wieder festigen.

In offenen Beziehungen werden sexuelle Begegnungen mit anderen Menschen von beiden Partnern akzeptiert. Geschieht dies mit voller Information und vorherigem Einverständnis aller Partner, wird diese Praxis auch als Polyamorie bezeichnet. Sie setzt ein hohes Maß an Ehrlichkeit voraus. Eine hohe (seelische) Verletzungsgefahr spricht jedoch für eine große Mehrheit von Menschen gegen beides. Das Fremdgehen im Geheimen impliziert immer eine Lüge bezüglich der Zuneigung, zumindestens gegenüber sich selbst und der bisherigen Partnerin.

Nach einem Seitensprung ergibt sich meist ein erhöhter Gesprächsbedarf, sofern es zu einem Gespräch kommt. Folgen einer Entdeckung können Vertrauensverlust, Trennung, Auszug aus der gemeinsamen Wohnung, Verlust des familiären Gefüges, jahrelanger Streit, Reue, Schuldgefühle, Rufmord usw. sein.

Nach dem "Durex Local Report 2004" (der Kondomhersteller gibt an, er habe 10.000 Menschen online-befragt) haben in Deutschland 36 % der Frauen und 30 % der Männer ihren Partner schon einmal betrogen. Bei den 35- bis 44-jährigen sind es 50 %. Der "Durex Global Sex Survey 2005" gibt an, dass 11 % der Deutschen die Erfahrung Seitensprung und 36 % die Erfahrung One-Night-Stand haben.

Ein dem Lebenspartner untergeschobenes Kind, das aus einem Seitensprung entstammt, heisst auch Kuckuckskind. Ergebnisse von Vaterschaftstests und Studien genetischer Merkmale, wie z.B. der Blutgruppenzugehörigkeit von Kind und mutmaßlichen Eltern, zeigen, daß in einem Teil der Fälle das Kind nicht vom Partner der Frau ist. Die ermittelten Prozentsätze variieren stark und liegen zwischen 1 % und mehr als 30 %, oft über 10 %; (siehe Weblink "Auflistung von Meta-Analysen über Vaterschafts-Reihenuntersuchungen").

Verrat

Verrat ist ein besonders schwerer Vertrauensbruch, der die angenommene Loyalität verletzt. Eine Person, die einen Verrat begangen hat, wird als Verräter bezeichnet.

Im Einzelfall können Geheimnisse an andere Nutznießer verraten werden, oder generell kann eine Person oder Gruppe im Stich gelassen werden (vgl. die Desertion beim Militär).

Strafrechtlich gibt es in Deutschland die Tatbestände des Hochverrats und des Landesverrats, bei Anwälten gegenüber ihren Klienten auch den Parteienverrat.

Ein Unterfall ist der Geheimnisverrat.

Zynische Redensart: Ich liebe den Verrat, aber ich verachte den Verräter.
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