FYI - BundesNetzAgentur zu Telefon-SPAM
Das versprochene kleine UPDATE...
"Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXX,
vielen Dank für Ihre E-Mai vom 04.11.2005. Sie beschweren sich hier über
Belästigungen durch sogenannte Spam-Anrufe und fragen, wie Sie sich dagegen
wehren können.
Das Anwählen eines Telefon-, Fax-, E-Mail- oder Mobilfunkanschlusses ist für
jedermann grundsätzlich erlaubt. Im Falle der Werbung gelten besondere
Vorschriften. wie z.B. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Eine Unterlassungsverpflichtung hinsichtlich der Werbung könnte sich aus UWG
oder dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergeben. Die Überwachung beider
Gesetze fällt nicht in den Aufgabenbereich der Behörde. Die Behörde kann
daher selbst nicht tätig werden. Sie können aber Ihr Anliegen unter anderem
der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.
(http://www.wettbewerbszentrale.de) vortragen. Diese hat eine
Online-Beschwerdestelle eingerichtet.
Anders verhält es sich, wenn Rufnummern beworben werden.
Die Bundesnetzagentur hat eine eigene Fax-Nummer und E-Mail-Adresse für
Verbraucher eingerichtet, die mit Rufnummern-Spam über Telefon, Fax, SMS
oder E-Mail belästigt werden. Verbraucher, die entsprechende, sie
belästigende Werbung für Rufnummern erhalten, können ihre aussagekräftigen
Unterlagen, z. B. die erhaltenen Faxe oder Werbemails, mit einer kurzen
Sachverhaltsdarstellung und der Bitte um Einschreiten der Bundesnetzagentur
an folgende Fax-Nummer senden:
06321 / 934-111
oder sich an die Bundesnetzagentur unter folgender E-Mail-Adresse wenden:
Rufnummernspam@regtp.de
Voraussetzung eines Einschreitens der Bundesnetzagentur ist dabei die
gesicherte Kenntnis der rechtswidrigen Nutzung von Rufnummern. Der
betroffene Verbraucher darf zudem in keiner Geschäftsbeziehung zum Absender
stehen und vorher auch keine Zustimmung erteilt haben.
Die Postadresse für die Bearbeitung von Rufnummern-Spam lautet:
Bundesnetzagentur
Außenstelle Neustadt
Schütt 13
67434 Neustadt
Die Bundesnetzagentur hat seit August 2003 zahlreiche Maßnahmen im Bereich
Spam erlassen. Eine Liste der ergriffenen Maßnahmen ist auf der
Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
mailto:verbraucherservice@bnetza.de
07.11.2005"
Mmmmh... Da ich den Urheber der Verkümmeler meiner Telefonnummer herrausbekommen habe werde ich das mal weiter verfolgen...
www.bauaquise.de
Dort hab ich mich schon beschwert.
Nun werden wir mal sehen, ob wir denen nicht über die UWG das Handwerk erschweren können...
"Sehr geehrter Herr XXXXXXXXXX,
vielen Dank für Ihre E-Mai vom 04.11.2005. Sie beschweren sich hier über
Belästigungen durch sogenannte Spam-Anrufe und fragen, wie Sie sich dagegen
wehren können.
Das Anwählen eines Telefon-, Fax-, E-Mail- oder Mobilfunkanschlusses ist für
jedermann grundsätzlich erlaubt. Im Falle der Werbung gelten besondere
Vorschriften. wie z.B. das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Eine Unterlassungsverpflichtung hinsichtlich der Werbung könnte sich aus UWG
oder dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergeben. Die Überwachung beider
Gesetze fällt nicht in den Aufgabenbereich der Behörde. Die Behörde kann
daher selbst nicht tätig werden. Sie können aber Ihr Anliegen unter anderem
der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.
(http://www.wettbewerbszentrale.de) vortragen. Diese hat eine
Online-Beschwerdestelle eingerichtet.
Anders verhält es sich, wenn Rufnummern beworben werden.
Die Bundesnetzagentur hat eine eigene Fax-Nummer und E-Mail-Adresse für
Verbraucher eingerichtet, die mit Rufnummern-Spam über Telefon, Fax, SMS
oder E-Mail belästigt werden. Verbraucher, die entsprechende, sie
belästigende Werbung für Rufnummern erhalten, können ihre aussagekräftigen
Unterlagen, z. B. die erhaltenen Faxe oder Werbemails, mit einer kurzen
Sachverhaltsdarstellung und der Bitte um Einschreiten der Bundesnetzagentur
an folgende Fax-Nummer senden:
06321 / 934-111
oder sich an die Bundesnetzagentur unter folgender E-Mail-Adresse wenden:
Rufnummernspam@regtp.de
Voraussetzung eines Einschreitens der Bundesnetzagentur ist dabei die
gesicherte Kenntnis der rechtswidrigen Nutzung von Rufnummern. Der
betroffene Verbraucher darf zudem in keiner Geschäftsbeziehung zum Absender
stehen und vorher auch keine Zustimmung erteilt haben.
Die Postadresse für die Bearbeitung von Rufnummern-Spam lautet:
Bundesnetzagentur
Außenstelle Neustadt
Schütt 13
67434 Neustadt
Die Bundesnetzagentur hat seit August 2003 zahlreiche Maßnahmen im Bereich
Spam erlassen. Eine Liste der ergriffenen Maßnahmen ist auf der
Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice
mailto:verbraucherservice@bnetza.de
07.11.2005"
Mmmmh... Da ich den Urheber der Verkümmeler meiner Telefonnummer herrausbekommen habe werde ich das mal weiter verfolgen...
www.bauaquise.de
Dort hab ich mich schon beschwert.
Nun werden wir mal sehen, ob wir denen nicht über die UWG das Handwerk erschweren können...
(Anti-) Telefonspam Vampyre42 - 8. Nov, 11:45 - Modified: 2005-11-08 11:45